Versicherungsmakler Fred Köhler


Kfz Haftpflichtversicherung

Kfz Haftpflicht Versicherung


Die Kfz Haftpflichtversicherung ist neben der Tierhalterhaftpflicht ( aber nur in einigen Bundesländern ) die einzige Haftpflicht Pflichtversicherung. Sie greift wenn mit einem versicherten Fahrzeug, einer anderen Person, oder einer anderen Sache ein Schaden zugefügt wird. So werden auch Folgeschäden aus der Kfz Haftpflicht beglichen. Diese könnten auftreten wenn z.B. ein LKW bei einem Unfall Teile seiner Ladung verliert und damit andere Verkehrteilnehmer, deren Fahrzeuge oder auch angrenzende Gebäude oder Grundstückbestandteile, wie Zäune oder Bäume, beschädigt.
Die gesetzlichen Mindest Entschädigungsgrenzen liegen bei Personenschäden bei 7,5 Mio €.
Bei Sachschäden liegt die Entschädigungsgrenze bei 1,22 Mio € und bei Vermögensschäden bei 50.000 €.
Die gängigen Versicherungssummen bei den Anbietern liegen allerdings bei 50 bzw. 100 Mio €.

Wer als Geschädigter in einen Unfall verwickelt wurde kann folgende Leistungen von der gegnerischen Versicherung einfordern. Diese sind auszugsweise:
Bei Personenschäden:
- Schmerzensgeld
- Behandlungskosten
- Rente
- Verdienstausfall
- Beerdigungskosten


Bei Sachschäden:
- Reparaturkosten
- Nutzungsausfall
- Gutachterkosten
- Abschleppkosten
- Mietwagen
- Anwaltskosten
- Wertminderung
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