Versicherungsmakler Fred Köhler


Immobilienhaftpflicht

Immobilienhaftpflicht Versicherung
Seit dem 01.08.2018 besteht für gewerbliche Immobilienverwalter eine Erlaubnispflicht (§ 34c Gewerbeordnung). Damit in Verbindung steht der Nachweis einer Immobilienhaftpflicht Versicherung. Obwohl Immobilienverwalter in der Regel in unbegrenzter Höhe haften, sollte die Versicherung Schäden mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € abdecken.
Folgende Unternehmen können betroffen sein:

- Immobilienverwalter (zwingend)
- Immobilienmakler
- Immobiliendarlehensvermittler
- Wohnwirtschaftsunternehmen
- Immobilienbewerter
- Verwaltungsräte von Wohneigentümergemeinschaften
- Facility Management

Versichert sind zum Beispiel:

- Schlüsselverlust
- Datenverlust
- Vermitteln von Mietverträgen
- Überwachung von Lieferungen und Leistungen
- Inbetriebnahmen, Abnahmen, Regulierungen
- Technisches Gebäudemanagement
- und vieles mehr

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