Versicherungsmakler Fred Köhler


Krankentagegeld Versicherung

Krankentagegeld Versicherung


Der Unterschied der Krankentagegeld Versicherung zum Krankenhaus Tagegeld besteht darin, dass im Krankheitsfall auch ohne stationären Aufenthalt Geld gezahlt wird. Sie soll bei Arbeitnehmern den finanziellen Verlust, bei Eintritt einer Krankheit, ab dem 43. Tag ausgleichen. Da die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zum 42. Krankheitstag greift beginnen die Tarife der Versicherer ab dem 43. Krankheitstag. Die Tagessätze werden in 5 € Schritten angeboten. Folgender Link führt zur Ermittlung des  Krankentagegeldes

Für Selbstständige ist der Abschluß eines Krankentagegeld Tarifes ""überlebenswichtig"".
Im Falle eines längeren Ausfalles durch Krankheit kann dies für einen Kleinunternehmer bereits das AUS bedeuten. Denn im Gegensatz zu den Ausgaben müssen die Einnahmen ständig erwirtschaftet werden.
Egal ob freiwillig gesetzlich, Familienversichert oder privat Vollversichert, ein Krankentagegeld ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Bei der Wahl des Tagessatzes liegt die Spanne bei ca. 5 bis 150 €. Der Beginn der Zahlung durch den Krankenversicherer kann bereits ab dem 1. Krankheitstag vereinbart werden. Üblicherweise werden Zahlungen ab der 2. bis 4. Woche vereinbart.
Die maximale Höhe des Tagessatzes wird jährlich vom Versicherer festgelegt.
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