Versicherungsmakler Fred Köhler


Unfallversicherung

Unfallversicherung


Die Unfallversicherung  ( UV ) ist eigendlich eine Personenversicherung. Bei den Vertrags - und Kündigungsfristen ist sie jedoch an die Sachversicherungssparten angelegt.

Es gibt mehrere Formen und Arten der Unfallversicherung. Diese sollen im Anschluß kurz beschrieben werden.
Zuerst sollen einmal einige Leistungsbausteine der Unfallversicherung kurz erläutert werden. Die Produkte der Versicherer sind breit gefächert. Bei der Vielzahl der Versicherer und deren Tarife sollte man auf jeden Fall die Unfallversicherung vergleichen.

Invaliditäts Grundsumme --- Ist die Berechnungsgrundlage für die Invaliditäts - zahlungen.
Progression --- Bei der Progression sind Leistungssätze von 100 bis 1000 Prozent üblich.
Sie bedeutet eine Leistungsaufstockung im Schadenfall. Wurde z.B. eine Progression von 300 % bei einer Grundsumme von 100.000 € gewählt, beträgt die Höchstleistung bei 100 % Vollinvalidität 300.000 € beträgt. Bei einer Invalidität unter 100 % ist die Leistung dann gestaffelt aufgebaut.

Unfallrente --- Sie wird ab einem Unfall Körperschaden ab 50 % gezahlt. Es gibt auch Modelle wo ab 33 % Körperschaden 50 % der vereinbarten Rente gezahlt wird.

Gliedertaxe --- Sie dient der Prozentualen Beurteilung einzelner Körperteile. So zählt z.B. ein Auge ab 50 %.

Krankenhaus Unfalltagegeld --- Wenn es mit versichert ist wird es bei Einlieferung in ein Krankenhaus nach einem Unfall gezahlt. Die Höhe pro Tag kann individuell gewählt werden.

Genesungsgeld --- Wird im Anschluß ans Tagegeld  gezahlt. Dient der Genesung nach Aufenthalt im Krankenhaus.

Todesfallschutz --- Wird bei Tod nach Unfall gezahlt.

Übergangsleistung --- Bis zur Feststellung eines Invaliditätsgrades kann einige Zeit vergehen. Um finanzielle Engpässe auszugleichen kann man eine Übergangsleistung - summe vereinbaren.

1. Einzelunfall Versicherung --- ist die gebräuchlichste Form der Unfallversicherung, kann mit vielen Einzelbausteinen selbst zusammen gestellt werden.
2. Familien Unfallversicherung --- durch die Bündelung mehrerer Einzelversicherungen in einem Vertrag, geben manche Versicherer so genannte Bündelrabatte.

Zum Unfallversicherungsvergleich

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