Versicherungsmakler Fred Köhler


Grundfähigkeit

Grundfähigkeits Versicherung


Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) zählt zu den Personenversicherungen, sie ist ein Vorsorgeprodukt. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird bei der GF nicht, wie der Name schon sagt, eine berufliche Tätigkeit versichert. Hier ist in einem Leistungskatalog festgelegt bei welchen verloren gegangenen Grundfähigkeiten eine vereinbarte Rente gezahlt wird. Dieser Leistungskatalog ist üblicherweise in 2 bis 3 Kategorien unterteilt.

Z.B. Kategorie A - hierzu zählen Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, die Hände gebrauchen oder sich orientieren. Tritt der Verlust einer dieser Fähigkeiten ein, wird die vereinbarte Rente gezahlt.

In einer weiteren Kategorie z.B. B sind Fähigkeiten wie: Gehen, Greifen, Hören, Knien, Bücken, Auto fahren, Heben oder auch Setzen und Aufstehen aufgenommen. Hier wird die vereinbarte Leistung fällig wenn 2 oder 3 dieser Fähigkeiten ( je nach Gesellschaft ) über einen längeren Zeitraum nicht mehr realisiert werden können.

Auch bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Pflegepunkten liegt eine Beeinträchtigung vor so dass der Leistungsfall eintritt.
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