2. Pensionskasse
Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine Zusage die entweder durch Gehaltsumwandlung oder vom Arbeitgeber direkt finanziert wird.
Diese Form der BAV wird von großen Konzernen bzw. mehreren Firmen in Form einer gebildeten Pensionskasse realisiert.
In der Rentenphase ist die Pensionskasse der Direktversicherung identisch.
3. Pensionsfonds
Ist ähnlich der Pensionskasse zu betrachten, allerdings ist hier der Investitionsanteil in Aktien hoch. Daraus resultiert eine Beitragspflicht im Pensionssicherungsverein.
In der Rentenphase ist der Pensionsfonds der Direktversicherung bis auf die 100% tige Auszahlung des Kapital identisch.
4. Unterstützungskasse
Sie ist ein eigenständiges Versorgungswerk die eine Versorgungszusage für den Arbeitgeber übernimmt. Ihre Rechtsform kann sowohl eine GmbH, ein Verein oder aber auch eine Stiftung sein.
Bei Arbeitsplatzwechsel bleibt der erworbene Anspruch erhalten, kann aber nicht privat weiter geführt werden.
Im Rentenalter kann sowohl eine Rente als auch eine Kapitalleistung erfolgen.
5. Pensionszusage / Direktzusage
Hier verpflichtet sich das Unternehmen aus eigenen Mitteln eine Altersrente zu finanzieren. Der Arbeitgeber legt fest wie hoch diese ausfällt. Das Kapital bleibt im Unternehmen. Als Sicherheit werden Leistungen in den Pensions - sicherungsverein gezahlt.
In der Rentenphase wird die Leistung vom Arbeitgeber in Form einer Rente erbracht.