Versicherungsmakler Fred Köhler


Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge


In der betrieblichen Altersvorsorge ( BAV ) gibt es insgesamt 5 Durchführungswege.

1. Direktversicherung

Sie ist der bekannteste und einfachste Durchführungsweg und soll deshalb am ausführlichsten beschrieben werden. Der Arbeitgeber muß seine Arbeitnehmer über die Möglichkeit einer betriebl. Vorsorge aufklären. Er kann allerdings den Durchführungsweg und die Versicherungsgesellschaft bestimmen.

Der Versicherungsbeitrag wird vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmer abgebucht. Dadurch entsteht ein geringeres zu versteuerndes Einkommen. Dies hat zur Folge, dass sich alle Abzüge, wie Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie die Lohnsteuern verringern. Dieser Vorteil liegt ebenso beim Arbeitgeber. Außer bei der Lohnsteuer trägt er bei den anderen Sozialabzügen bis zu 50%. Fällt das Bruttoeinkommen, profitiert auch er davon. Dieses Verfahren nennt man Entgeltumwandlung.

Bei Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer den Vertrag grundsätzlich zum neuen Betrieb mitnehmen. Sollte der neue Betrieb die Weiterführung des Vertrages nicht wünschen, kann er vom Arbeitnehmer weiter geführt, oder auch beitragsfrei gestellt werden.

Zu Rentenbeginn kann der Arbeitnehmer nun entscheiden ob er eine lebenslange Rente bezieht, sich das Kapital komplett auszahlen läßt, oder 30% des Kapital sofort bezieht und den Rest in eine monatliche Rente umwandelt.

Da in der Ansparphase diese Sparvariante nicht besteuert wird, wird sie in der Rentenphase nachgelagert besteuert, allerdings meist günstiger als zu Arbeitnehmerzeiten.
2. Pensionskasse

Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine Zusage die entweder durch Gehaltsumwandlung oder vom Arbeitgeber direkt finanziert wird.

Diese Form der BAV wird von großen Konzernen bzw. mehreren Firmen in Form einer gebildeten Pensionskasse realisiert.
In der Rentenphase ist die Pensionskasse der Direktversicherung identisch.

3. Pensionsfonds

Ist ähnlich der Pensionskasse zu betrachten, allerdings ist hier der Investitionsanteil in Aktien hoch. Daraus resultiert eine Beitragspflicht im Pensionssicherungsverein.

In der Rentenphase ist der Pensionsfonds der Direktversicherung bis auf die 100% tige Auszahlung des Kapital identisch.

4. Unterstützungskasse

Sie ist ein eigenständiges Versorgungswerk die eine Versorgungszusage für den Arbeitgeber übernimmt. Ihre Rechtsform kann sowohl eine GmbH, ein Verein oder aber auch eine Stiftung sein.

Bei Arbeitsplatzwechsel bleibt der erworbene Anspruch erhalten, kann aber nicht privat weiter geführt werden.

Im Rentenalter kann sowohl eine Rente als auch eine Kapitalleistung erfolgen.

5. Pensionszusage / Direktzusage

Hier verpflichtet sich das Unternehmen aus eigenen Mitteln eine Altersrente zu finanzieren. Der Arbeitgeber legt fest wie hoch diese ausfällt. Das Kapital bleibt im Unternehmen. Als Sicherheit werden Leistungen in den Pensions - sicherungsverein gezahlt.
In der Rentenphase wird die Leistung vom Arbeitgeber in Form einer Rente erbracht.
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