Unfallversicherung
Im Gegensatz zu den Unfallversicherungen der Berufsgenossenschaften greift eine private
Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr.
Wer im Beruf oder der Freizeit einen Unfall erleidet kann damit zumindest die finanzielle Not lindern. In der Unfallversicherung ist die Invaliditäts Grundsumme die Grundlage für die Berechnung, sowie im Schadenfall für die Höhe der Entschädigungsleistung zuständig. Durch die Einflechtung einer Progression kann die Versicherungsleistung um ein vielfaches erhöht werden.
Zusätzlich bieten viele Tarife Einschlüsse wie: Verrenkungen, Nahrungsmittelvergiftung, kosmetische Operationen u.s.w. an. Für Berufstätige und Kinder empfiehlt sich eine monatliche Rentenleistung in den Vertrag einzuschließen. Dadurch wird im Leistungsfall ein regelmäßiges Einkommen gewährleistet.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Da die Kürzung der Sozialleistungen auch nicht am Berufsschutz vorbei ging, ist es besonders für junge Personen wichtig, sich mit dem Thema Berufsunfähigkeit
und allen damit verbundenen Folgen intensiv zu beschäftigen.
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Anders als bei der Unfallversicherung sind hier auch Schäden die nicht
durch einen Unfall entstanden sind versichert. Dazu gehören u.a. Nervenleiden, Herz - Kreislauferkrankungen, Tumore, Erkrankung des Stützapparates u.s.w..
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Tarife an, die ab einem Berufs -unfähigkeitsgrad von 50% leisten.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
In der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
wird kein Beruf direkt versichert. Zur Beitragsberechnung wird allerdings die aktuell ausgeübte Tätigkeit hinzu gezogen. Sollte diese (r) Tätigkeit (Beruf) nicht mehr ausgeübt werden können hat das aber nicht automatisch zur Folge dass eine Rente gezahlt wird. Vielmehr wird versucht die betroffene Person in eine andere Tätigkeit zu verweisen.
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so beeinträchtigt ist, dass er keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Dabei spielt, wie schon erwähnt der ausgeübte Beruf keine Rolle.
Trotz der Einschränkung macht diese Versicherungsform für einige Berufsgruppen Sinn. So z.B. für Personen die einen handwerklich schweren Beruf ausüben, wie Dachdecker, Fliesenleger, Gleisbauer u.s.w.. Für diese Berufe ist eine Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell kaum realisierbar.
Weiterhin ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Azubis geeignet, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung
hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auch hierbei wird die Berufsangabe nur zur Beitragsermittlung benötigt. Es wird der Verlust klar definierter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten versichert und dementsprechend geleistet.
Diese Grundfähigkeiten werden bei den Versicherern meist in 2 Leistungskatalogen definiert. Zum Beispiel:
Katalog A: Sehen, sprechen, orientieren, Hände gebrauchen; es genügt ein Kriterium, um die Versicherungsleistung zu beziehen.
Katalog B: Hören, Treppen steigen, sitzen, knien, Auto fahren, greifen und weitere, davon müssen 3 Kriterien erfüllt sein, um die Leistung zu beziehen.
Diese Versicherungsform soll Personen ansprechen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen können oder aus Kostengründen wollen. Auch für Selbständige kann sie interessant sein.
Risiko Lebensversicherung
Bei dieser Versicherungsart wird eine Summe auf das Ableben der versicherten Person festgeschrieben. Diese wird im Todesfall an die im Vertrag angegebene Person oder Institution (z.B. Bank) ausgezahlt.
Eine Risiko Lebensversicherung
wird bei Kreditaufnahme wie z.B. beim Erwerb von Wohneigentum von Kreditgebern gefordert. Speziell in jungen Familien mit kleineren Kindern, in denen es nur einen Hauptversorger gibt, ist diese Absicherung unerläßlich. Sollte dieses Einkommen wegbrechen ist der finanzielle Einbruch meist nicht abzufedern.
Bei der Auswahl des Versicherungsschutzes gibt es 3 mögliche Varianten. Zum einen die Wahl einer Versicherungssumme, die über die gesamte Versicherungsdauer gleich bleibend ist. Als meist günstigere Variante ist die Risiko LV mit fallender Versicherungssumme.
Und die 3. Variante ist die Versicherung auf 2 Leben. Das heißt dass 2 versicherte Personen in einem Vertrag gemeinsam versichert werden.
Altersvorsorge
Sogar die staatliche Rentenversicherung empfielt, sich eine private Altersvorsorge (AV)
aufzubauen. Dabei hat der Gesetzgeber auch gleich 3 Möglichkeiten vorgegeben. So kann jeder, unabhängig vom Gesundheits - zustand, eine private Altersvorsorge betreiben. Es besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit eine betriebliche AV zu installieren. Ein weiterer großer Personenkreis kann eine Riester Rente zu besparen. Alle Selbstständigen können ihren Ruhestand beispielsweise durch eine Basis Rente ergänzen oder aufbauen.
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Kinder Vorsorge
Für den Start ins Leben ist eine Kinder Rentenversicherung
zu empfehlen. Mit ihr wird Kapital angespart um sich damit im späteren Lebensverlauf die ersten Wünsche zu erfüllen. Natürlich ist der eigentliche Zweck, die Altersvorsorge, dabei der Grundgedanke. Weiterhin beinhalten die meisten Tarife den späteren Einschluss einer Berufsunfähigkeits -versicherung, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Private Krankenzusatzversicherung
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden viele Leistungen nicht über - nommen. Wer im Krankheitsfall auf bestimmten Komfort nicht verzichten will, kann zusätzlich privat vorsorgen. Folgende Grundbausteine stehen in der Krankenzusatzversicherung
zur Auswahl.
Stationäre Behandlung, Zahnzusatzversicherung, Krankentagegeld (ab dem 43. Tag für Arbeitnehmer), und
ambulante Behandlung.
Je nach Tarif und Anbieter sind noch Pflegetagegeld, Pflegeergänzung, Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld und Vorsorge zu erwähnen.
Private Pflegeversicherung
Es werden nur noch Grundleistungen durch den gesetzlichen Träger gesichert. Weitere Leistungen sind durch die Deckung einer privaten Vorsorge möglich. Bei der Tarifauswahl wird entschieden ab welcher Pflegestufe (1, 2 oder 3) und in welcher Höhe im Pflegefall geleistet werden soll. Genau wie bei der Altersvorsorge wurde auch hier ein staatlich gefördertes Produkt ins Leben gerufen, die sogenannte Bahr - Pflege.
Private Pflegetagegeldversicherung
Wie bei der Pflegeversicherung wird auch beim Pflegetagegeld bei Bedürftigkeit der vereinbarte Geldbetrag gezahlt. Je nach Pflegestufe kann die Leistung gewählt werden, auch gestaffelt. Das heißt wer z.B. in der Pflegesufe 3 - 100% Rentenleistung erhält, kann den Tarif so gestalten, dass in der Pflegestufe 2 eventuell 50% Rentenleistung und in der Stufe 1 - 25% Rente gezahlt wird. Diese Staffelung kann den monatlichen Beitrag enorm beeinflussen.
Ein gravierender Unterschied besteht zur Pflegeversicherung. Wobei die Beitragszahlung bei der Pflegeversicherung endet, zahlt man beim Pflegetagegeld die Beiträge weiter.
Bestattungsvorsorge
Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein "Sterbegeld" mehr. Da eine Bestattung doch schnell einige tausend Euro kosten kann, wären Angehörige einer ziemlich hohen finanziellen Belastung ausgesetzt. Durch den Abschluss einer Bestattungsvorsorge wird die im Vertrag vereinbarte Summe an einen zu Lebzeiten bestimmten Bestatter ausgezahlt. Da viele Gesellschaften Tarife ohne Gesundheitsfragen anbieten, ist üblicherweise eine Wartezeit von bis zu 3 Jahren Vertragsbestandteil.
Sterbegeldversicherung
Bei der Sterbegeldversicherung gibt es gegenüber der Bestattungsvorsorge nur den Unterschied, dass hier die vereinbarte Versicherungssumme im Leistungsfall an eine im Vertrag bestimmte Person ausgezahlt wird (meist Familienangehörige).